NEU! PFAD-Rechtsschutzversicherung für Pflegeeltern

Niemand hofft, dass es notwendig sein wird, aber in Fällen, in denen Pflegeeltern um eine Anrufung des Familiengerichts nicht mehr herumkommen, um die Interessen des Pflegekindes zu wahren, etwa weil ein Pflegekind herausgenommen werden soll, müssen sie bislang alleine für die Kosten aufkommen. Denn in bisherigen Rechtsschutzversicherungen ist insbesondere der Gang zum Familiengericht für Pflegeeltern nicht versichert. Die PFAD-Pflegeeltern-Rechtsschutzversicherung verschafft Pflegeeltern hier – ohne Selbstbeteiligungen – weitgehende finanzielle Sicherheit und macht den schweren Gang zum Familiengericht kalkulierbar. Vielleicht lohnenswert, sich dies einmal genauer anzuschauen:

http://www.pfad-bv.de/index.php?option=com_content&task=view&id=282&Itemid=1