Thema Umgang und Besuchskontakte
Ein wichtiges Thema für Pflegefamilien ist das Thema Umgang mit den leiblichen Eltern und Besuchskontakte.
Pflegekinder sollen den Kontakt zu ihren Herkunftseltern nicht verlieren und sehen diese daher in den meisten Fällen im Rahmen regelmäßiger Besuchskontakte. Diese Kontakte können, richtig geplant und entsprechend gestaltet, einen wichtigen und positiven Beitrag für die Entwicklung von Pflegekindern haben. Je nach Vorgeschichte eines Kindes, aber abhängig von der Gestaltung der Kontakte zur Herkunftsfamilie können diese jedoch die Pflegekinder erneut belasten, ihre Entwicklung stören oder auch das Kindeswohl nachhaltig gefährden.
Folgender Fachbeitrag von Rechtsanwalt Peter Hoffmann betrachtet eine wichtige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2012. Dessen Entscheidung befasst sich mit dem Umgangsausschluß bei einem Pflegekind gegenüber seinen Herkunftseltern, der zum Schutz des Kindes im Einzelfall auch unter Berücksichtigung von Art. 6 GG und Art. 8 EMRK zulässig und erforderlich ist, um eine konkrete Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren. Dabei sind ein auch dem begleiteten Umgang entgegenstehender Kindeswille und die Folgen eines gegen diesen Willen angeordneten Umgangs und die daraus resultierende Schädigung des Kindeswohls gegenüber dem Elternrecht vorrangig zu berücksichtigen.
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