Thema Rückführung und Verbleibenssicherung
Ein wichtiges Thema für Pflegekinder und ihre Pflegeeltern stellt das Thema Verbleib und Absicherung des Pflegeverhältnisses in der Pflegefamilie dar. Es gibt immer wieder Berichte von Fällen, in denen Pflegekinder trotz ihrer Bindung und Verwurzelung in der Pflegefamilie wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkehren sollen. Dies kann eine immense Gefährdung des Kindeswohls darstellen, die es zu berücksichtigen gilt. Auch wenn es schwer vorstellbar erscheint, so wird von den betreibenden Akteuren der Schutz des Kindeswohls im Vorfeld von Rückführungsentscheidungen nicht angemessen in die Überlegungen einbezogen.
Allerdings stehen Pflegefamilien gerade zweifelhaften Rückführungsbestrebungen nicht schutzlos gegenüber. Glücklicherweise gibt es inzwischen eine ganze Reihe einschlägiger, teils höchstrichterlicher Rechtsprechung zu diesem Thema. Eine wichtige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hat sich mit dem Herausgabekonflikt eines Pflegekindes befasst.
Der nachfolgende Beitrag zur Abwägung zwischen Elternrecht und der Grundrechtsposition des Kindes von Rechtsanwalt Peter Hoffmann betrachtet diese Entscheidungen und seine Bedeutung für die Verbleibenssicherung von Pflegekindern und geht vor allem auf wichtige Kriterien zur Abwägung zwischen Elternrecht und der Grundrechtsposition des Kindes ein, wobei dem Kindeswohl die entscheidende Bedeutung zukommt. Den kompletten Beitrag finden Sie hier: Download