Im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz ist festgelegt worden, dass es im September 2020 einen Einmalbetrag in Höhe von 200 € und im Oktober 2020 einen Einmalbetrag in Höhe von 100 € für Kindergeldberechtigte geben wird (Art. 9). Im gleichen Gesetz ist geregelt, dass diese Zahlungen bei kindergeldberechtigten Pflegeeltern nicht auf das Pflegegeld angerechnet werden dürfen (Art. 11).